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Das E-Scooter-Gesetz – Alles was Du wissen musst

Am 17.05.2019 war es soweit: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde nach langem medialen Trommelwirbel vom Bundesrat beschlossen und ist einen Monat später als E-Scooter-Gesetz in Kraft getreten.

Damit wurde nicht nur der Weg für Elektro-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr freigemacht, sondern auch ein wichtiger Grundstein für die zukunftsweisende Mikromobilität gelegt.

Diese soll mittel- und langfristig den motorisierten Individualverkehr in Städten reduzieren und sich als klimafreundliche und flexible Mobilitätsform etablieren.

Was ist das E-Scooter-Gesetz?

Das Gesetz legt die rechtlichen Bestimmungen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fest.

Diese umfassen unter anderem die technischen Spezifika, die ein E-Scooter mindestens oder maximal aufweisen darf.

Darüber hinaus regeln sie die Pflichten des Fahrzeughalters sowie die Frage, wo und von wem die Fahrzeuge überhaupt geführt werden dürfen.

So ist der E-Scooter aufgebaut

Ein E-Scooter ist ein Tretroller, der mit einem Elektromotor für E-Scooter angetrieben wird.

Er weist somit neben den üblichen Bauteilen wie Lenkstange und Trittbrett einen typischen E-Scooter Akku auf.

Laut Gesetz muss der Roller sogenannte fahrdynamische Mindestanforderungen und einige weitere Kriterien erfüllen, um zugelassen zu werden.

Dazu gehören:

  • Zwei unabhängige Bremssysteme
  • Akustisches Warnsignalanlage (Glocke, Hupe oder Klingel)
  • E-Scooter Beleuchtungsanlage: Vorderlicht, Rückstrahler, Blinker und seitliche Reflektoren
  • Lenk- oder Haltestange

Zudem gibt es eine Begrenzung bezüglich der Ausstattung des Elektro-Scooters.

So darf der Motor höchstens 500 W (bei selbstbalancierenden Scootern 1.400 W) stark sein und maximal 20 km/h auf den Tacho bringen.

Neben der begrenzten erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ist eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h vorgeschrieben.

Darüber hinaus sind die Maße auf höchstens 140 x 70 x 200 cm (Höhe x Breite x Länge) und das Eigengewicht des Fahrzeugs auf maximal 55 kg begrenzt.

Straßenverkehr: Das musst Du im neuen E-Scooter Gesetz beachten

E-Scooter dürfen laut Gesetz erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

Zudem gibt es klare Regelungen, wo Du ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst:

Ist eine Radverkehrsanlage (Radwege oder Radfahrstreifen) vorhanden, bist Du verpflichtet, diese zu nutzen.

Ist keine vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden – auf Gehwegen hat das Elektro-Fahrzeug somit nichts zu suchen.

Weitere rechtliche Voraussetzungen

Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen wie Rollern oder Mofas gibt es für die Nutzung von Elektro-Scootern laut Gesetz weder Führerschein- noch Helmpflicht.

Auch die Kennzeichenpflicht entfällt, allerdings besteht, wie bei anderen Kraftfahrzeugen die E-Scooter Versicherungspflicht – der Elektro-Roller wird entsprechend mit einer selbstklebenden Versicherungsplakette versehen.

Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug?

Nicht jedes elektrisch betriebene Gefährt ist ein Elektrokleinstfahrzeug. Unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen Fahrzeuge, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h und Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Lenk- oder Haltstange
  • Maximal 500 W (1400 W bei selbstbalancierenden Fahrzeugen) Motorleistung

Hoverboards, Segways oder E-Skateboards sind zwar ebenso klein und elektrisch betrieben. Sie sind jedoch nicht Gegenstand der neuen Verordnung, da sie schon vorher im Straßenverkehr zugelassen waren. Pedelecs bzw. E-Bikes fallen wiederum in eine andere Fahrzeugklasse.

Warum ist eigentlich der Sitz auf dem Elektro-Roller verboten?

Ist er streng genommen nicht, schließlich gibt es bereits elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sitz – das E-Scooter-Gesetz umfasst allerdings lediglich Regelungen zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sitz sind nach einer EU-Richtlinie (Typgenehmigungsverordnung Nr. 168) bereits seit 2016 zugelassen.

Somit fallen Elektro-Roller ohne Sitz unter das E-Scooter-Gesetz, Fahrzeuge mit Sitz in die Typgenehmigungsverordnung.

E-Scooter Gesetz: Brauche ich einen Führerschein?

Für Fahrzeuge, die unter das E-Scooter Gesetz fallen, benötigst Du keinen Führerschein.

Hier genügt eine Haftpflichtversicherung, um die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten.

E-Roller, die aus dem Gesetz herausfallen, da sie beispielsweise schneller als 20 km/h fahren, sind allerdings etwas anderes.

Je nach Ausstattung und Modell kann es sein, dass Du hier eine Prüfbescheinigung, wie bei einem Mofa, benötigst.

Nimm jetzt Kontakt zu uns auf.

Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.