E-Scooter ohne Führerschein? – Was tatsächlich gilt
Um die rechtlichen Regelungen für den Betrieb von E-Scootern im Straßenverkehr gab es in der Vergangenheit viel Streit und die Diskussion hält auch noch an.
Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es aber seit 15.06.2019 eine verbindliche Regelung, die für E-Scooter keine Führerschein-Pflicht vorsieht.
Aber Vorsicht: Daran sind einige Voraussetzungen geknüpft, die Du unbedingt beachten solltest.
Hier erfährst Du alles, was rund um das Thema E-Scooter und Führerschein wichtig ist.
E-Scooter-Recht auf einen Blick – Diesen Führerschein brauchst Du
E-Scooter – Welcher Führerschein ist nötig?
Folgende Tabelle verschafft Dir einen guten Überblick über die jeweils benötigte Fahrerlaubnis für die einzelnen E-Scooter-Spezifikationen, inklusive der Elektro Motorroller:
Elektro-Tretroller bis 20 Km/h | Führerscheinfrei |
Motorroller bis 21-25 Km/h | Mindestens Mofa-Prüfbescheinigung |
Motorroller bis 26-45 Km/h | Mindestens Klasse AM, alternativ Klasse B |
Das ist aber in den meisten Fällen noch nicht alles.
Man sollte sich immer nochmal genauer informieren.
Die gesetzliche Grundlage
Seit 15.06.2019 besteht die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge als maßgebliche Rechtsgrundlage für die Verwendung der E-Scooter.
Diese regelt aber bewusst nicht ausschließlich die Benutzung von E-Scootern ohne Führerschein, sondern gilt auch beispielsweise für Segways und alle anderen Kleinstfahrzeuge, die über einen Elektro-Antrieb sowie eine Lenk- oder Haltestange verfügen.
Was genau ist eigentlich ein E-Scooter?
Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Die Bezeichnung „E-Scooter“ ist leider nicht ganz eindeutig.
Sie ist in der Sprachpraxis gewachsen und kann zwei sehr unterschiedliche Fahrzeuge meinen:
Elektro Tretroller
Oft ist mit dem Wort „E-Scooter“ der Elektro Tretroller gemeint.
Die wendigen Flitzer bevölkern mittlerweile in hohen Zahlen die Großstädte.
Weil sie in aller Munde sind und vielerorts bereits zum Stadtbild gehören, ist diese Bedeutung für den Begriff weit verbreitet und in den meisten Fällen ist auch tatsächlich der E-Tretroller gemeint.
Elektro Motorroller
Es gibt aber auch Motorroller, die mit einem Elektro-Motor ausgestattet sind.
Diese werden auch oft als E-Roller und teilweise auch als E-Scooter bezeichnet und so auch beworben.
Diese erreichen eine deutlich höhere Geschwindigkeit und erfordern in den meisten Fällen mindestens einen Führerschein der Klasse AM.
Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 Km/h, reicht aber auch das nicht mehr aus.
Braucht man für den E-Scooter einen Führerschein?
Ist tatsächlich der Elektro-Tretroller gemeint, lautet die Antwort:
Nein, man braucht keinen Führerschein für den E-Scooter.
Dieser gilt als führerscheinfreies Fahrzeug.
Damit er im Straßenverkehr aber genutzt werden kann, müssen trotzdem folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Mindestalter des Benutzers von 14 Jahren muss eingehalten werden.
- Der Scooter muss auf eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Km/h gedrosselt sein.
- Die Leistungsbegrenzung liegt bei 500 Watt als Obergrenze.
- Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen angebracht sein.
Sind diese Punkte erfüllt, wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch irgendeine Form von Fahrerlaubnis vorausgesetzt.
An die StVO muss man sich aber natürlich wie jeder andere Teilnehmer im Straßenverkehr trotzdem halten.
Dazu gehört auch selbstverständlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
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Was passiert, wenn man einen E-Sooter ohne Führerschein fährt?
Das kommt darauf an. Fährt man einen Elektro Tretroller passiert nichts, solange man mindestens 14 Jahre alt ist und der Roller die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt.
Für das Fahren mit einem elektrischen Motorroller ohne entsprechende Fahrerlaubnis droht mindestens ein Bußgeld, bis hin zu Freiheitsstrafen in schweren Fällen, beispielsweise wenn es zusätzlich noch zu einem Unfall mit Verletzten kommt.
E-Scooter und Alkohol – Wann es für den PKW-Führerschein kritisch wird
Für den E-Scooter gelten die normalen Promille-Grenzen, die auch sonst im Straßenverkehr gültig sind.
Diese liegt bei Fahrauffälligkeiten bei 0,3 und sonst bei 0,5 Promille.
Ab 1,1 Promille liegt beim Führen jeglicher Fahrzeuge eine Straftat vor, das gilt auch für den E-Scooter.
Grundsätzlich gilt natürlich auch für die Elektro-Tretroller die Sorgfaltspflicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Deshalb sollte er alkoholisiert lieber gleich ganz stehen bleiben.
Unser Fazit: Du brauchst keinen Führerschein für den E-Scooter
Dabei ist aber zu beachten, dass die anderen Voraussetzungen trotzdem erfüllt sein müssen, also das Fahrzeug nur maximal 20 Km/h geführt werden darf und das Mindestalter von 14 Jahren erreicht ist.
Dann steht dem entspannten Cruisen nichts mehr im Weg.
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Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.