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E-Scooter und Straßenverkehr – das sagt die StVO

E-Scooter-Fahrer müssen sich an die StVO halten. Wer denkt, dass E-Scooter ein Spielzeug sind, der irrt. Um mit Deinem E-Scooter öffentliche Straßen befahren zu dürfen, muss dieser eine E-Scooter Straßenzulassung besitzen und versichert sein. Um dies nachzuweisen, musst Du ein Kennzeichen befestigen, das Du jährlich erneuerst. Wie alle Verkehrsteilnehmer musst Du Dich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Wichtige Verkehrsregeln beachten

Bild zeigt Verkehrsschild "keine E-scooter"
Als Fahrer eines E-Scooters musst Du Dich an alle Regeln der StVO halten. Dazu gehört auch, dass Du Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu beachten hast. Dazu gehört auch, dass Du

  • nicht gegen die Richtung einer Einbahnstraße fahren darfst,
  • absteigen musst, wenn Du einen Zebrastreifen überquerst,
  • nicht über rote Ampeln fahren darfst,
  • wenn zu zweit unterwegs, nicht nebeneinander fahren darfst und
  • das Rechtsfahrgebot beachten musst.

Mit Deinem Elektro-Tretroller musst Du Dich somit genau an die gleichen Vorschriften wie Autofahrer oder Radfahrer halten. Hierzu gehört auch, dass Du vorne und hinten eine funktionierende Beleuchtungsanlage hast. Wenn Du abbiegen möchtest, musst Du dies durch ein Zeichen mit der Hand anzeigen.

Bußgelder bei Verstößen

Wenn Du Dich nicht an die StVO hältst und dabei erwischt wirst, musst Du ein Bußgeld bezahlen. Je nach Vergehen kann dieses recht empfindlich ausfallen:

  • Fehlende Glocke oder Beleuchtung: 15 – 20 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg oder anderen verbotenen Wegen: 15 Euro
  • Fehlender Versicherungsschutz: 40 Euro
  • Rote Ampel missachten: 60, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 Euro
  • Bei Rot über die Ampel fahren, wenn diese länger als 1 Sekunde rot war: 100, mit Gefährdung anderer 160 Euro
  • Fehlende ABE: 70 Euro
  • Nebeneinander fahren 15 Euro

Richtig teuer wird es, wenn Alkohol im Spiel ist. Hier kann man bei einer Fahrt mit 0,5 Promille mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Wiederholungstätern oder höheren Promillewerten kann auch eine Freiheitsstrafe anfallen. Außerdem ist zu beachten, dass die Bußgelder weitaus höher ausfallen können, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder eine Sachbeschädigung entsteht.

Freie Fahrt nur auf Radwegen und Straßen

Bild zeigt belebte Strasse in Stadt

Belebte Straße – wo mit dem E-Scooter fahren?

Die StVO sieht vor, dass E-Scooter bei vorhandenen Radwegen auf diesen unterwegs sein müssen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, musst Du mit Deinem Gefährt auf die Straße ausweichen. Entsprechend musst Du Dich auch an Ampelanlagen und Verkehrszeichen halten. Wenn eine Radfahrer-Ampel gegeben ist, gilt diese auch für E-Scooter. Verboten ist das Benutzen von Gehwegen.

StVO-konformes Parken

Ein riesiges Problem in Städten ist das achtlose Parken von E-Scootern. Mitten im Weg geparkt, umgefallen oder in den Seitenstreifen geworfen – die Kleinstfahrzeuge machen das Stadtbild nicht nur unschön, sondern behindern Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Die StVO sieht hier vor: Wildparken wird, je nach Störfaktor, mit entsprechenden Bußgeldern geahndet.

Unser Tipp: Auch bei geliehenen Fahrzeugen StVO-konform fahren und parken! E-Scooter Vermieter geben Bußgelder an die entsprechenden Nutzer weiter.

Auf Gehwegen haben die elektrischen Gefährte nichts verloren. Geparkt werden können sie am Straßenrand oder auf ausgewiesenen Parkflächen. Manche Städte, wie etwa Köln oder München, haben bereits No-Parking-Flächen gekennzeichnet.

Gelten die Regeln auch für Kinder?

E-Scooter dürfen von Kindern ab 14 Jahren gefahren werden, unter diesem Alter ist das Benutzen eines solchen Fahrzeugs untersagt. Genau wie Erwachsene müssen sich auch Kinder, die am Verkehr teilnehmen, an die STVO halten.

Gibt es weitere Regeln, an die ich mich halten muss?

Mit Eintreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für E-Scooter im Juni 2019 gibt es verbindliche Regeln, an die man sich halten muss. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du die Verordnung vor Inbetriebnahme lesen.

Was ist mit Helm und Führerschein?

Für die Fahrt mit einem E-Scooter benötigst Du keinen Führerschein. Auch ein Helm ist nicht vorgeschrieben, aber dringend anzuraten. Bei einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h sind bei Stürzen schwere Verletzungen möglich.

Nimm jetzt Kontakt zu uns auf.

Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.