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Helmpflicht beim E-Scooter – Wie ist die rechtliche Situation?

Bei der Helmpflicht in Deutschland gelten gesetzlichen Bestimmungen auch für das Fahren mit E-Scootern.

Doch ist die Benutzung eines Helms beim E-Scooter vom Gesetz in jedem Fall zwingend vorgeschrieben?

Verletzungsgefahr und Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen

Neben Reglementierungen für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, Motorstärke und das zulässige Gesamtgewicht beim Betreiben eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr, sieht die Zulassungsverordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge allerdings – bis auf weiteres – keine Helmpflicht vor.

Der gesunde Menschenverstand erwartet jedoch beim Fahren von E-Scootern im Straßenverkehr, ähnlich wie beim Fahrradfahren, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz bei möglichen Unfällen.

Wer ohne Helm fährt, riskiert bei Unfällen eine hohe Verletzungsgefahr, die gerade im Kopfbereich gravierend sein können.

Bei getragenem Schutzhelm kann bei einem Sturz oder Aufschlag das Risiko einer schweren Kopfverletzung erheblich verringert werden.

Zu Bedenken ist nämlich, dass ein Elektrotretroller keinerlei Knautschzone bietet – welche beim Auto beispielsweise vorhanden ist – die die Unfallkraft abfangen und verringern kann.

Auch Schutzmaßnahmen wie Airbags sind nicht umsetzbar. Deshalb bleibt nur persönliche Schutzausrüstung als funktionale Alternative für den Unfallschutz.

Untersuchungen aus den USA belegen ein erhöhtes Verletzungsrisiko beim Fahren von E-Scootern.

Danach erleiden 45% von 190 verletzten Personen immerhin leichte bis mittelschwere Kopfverletzungen.

Zudem kommt es bei fast der Hälfte aller Unfälle mit Personenschaden zu schwereren Kopfverletzungen.

In medizinischen Notaufnahmen berichten Unfallchirurgen, dass fast die Hälfte der verletzten E-Scooter-Fahrer mit Knochenbrüchen behandelt werden müssen.

Oft unterschätzen die Fahrer von Elektro-Tretrollern die Beschaffenheit der Fahrbahn oder übersehen Verschmutzungen und unebene Untergründe.

Auch Nässe und Regen können bei den klein dimensionierten Reifen der E-Scooter zur Sturzgefahr beitragen.

Es wird daher allgemein dringend empfohlen, sich als Neueinsteiger ausreichend mit den besonderen Fahreigenschaften der kleinen Flitzer und deren Brems- und Lenkverhalten auseinanderzusetzen.

Grund für die meisten Unfälle sind nach Angaben der Unfallchirurgien hauptsächlich die fehlende Fahrpraxis, Bedienungsfehler und eine falsche Einschätzung der eigenen Geschwindigkeit.

Nur etwa 22 % der Unfallverletzten haben bei einem Unfall einen schützenden Helm getragen.

Es wird ersichtlich, dass bei einem Unfall nicht immer eine Fremdeinwirkung als größte Gefahr anzusehen ist, sondern Unerfahrenheit mit dem Gefährt.

Gerade von Kindern ab 14 Jahren und Jugendlichen wird der neue E-Scooter Trend mit Begeisterung angenommen.

Unfallchirurgen und Neurologen warnen die junge Generation besonders davor, ohne geeigneten Kopfschutz in Form eines Helms am Straßenverkehr teilzunehmen.

Denn das Verletzungsrisiko beim Fahren mit E-Scootern ist ähnlich hoch wie beim Fahrradfahren.

Folgende Verletzungen treten am häufigsten auf:

  • Prellungen
  • Schürfwunden
  • Verstauchungen
  • Brüche
  • Schädelhirntraumata
  • Gehirnerschütterungen
  • Hirnblutungen

Mittlere bis schwere Folgen der Verletzungen können von Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit, zum Koma oder zum Tod führen.

E-Scooter Helmpflicht beugt schweren Kopfverletzungen vor

E-Scooter Helmpflicht beugt schweren Kopfverletzungen vor

E-Scooter ohne den geeigneten Helm zu fahren, sollte man daher keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen!

Auch ohne Helmpflicht, empfehlen wir daher ab einer Roller-Geschwindigkeit von 6 km/h sich entsprechend zu schützen.

Was sagt die StVO zur Helmpflicht?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt die Helmpflicht in Deutschland erst für Fahrer von Krafträdern oder von offenen mehrrädrigen Kraftfahrzeugen (wie beispielsweise Quads) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die über 20 km/h liegt.

Da E-Scooter hierzulande laut Zulassung nur maximal 20 km/h fahren dürfen, gilt für die Elektroroller keine Helmpflicht.

Aus Sicherheitsgründen ist es jedoch sehr zu empfehlen einen Helm zu tragen – auch, wenn es nicht verpflichtend ist.

Fahrzeuge Helmpflicht
E-Scooter bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nein
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h (mit entsprechender Zulassung) ja
E-Bike nein
E-Kickboard nein

Auch andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboards oder Einräder mit Elektromotor müssen nicht mit getragenem Helm gefahren werden.

Allerdings sind persönliche Schutzmaßnahmen und –ausrüstung grundsätzlich immer und bei jedem Fortbewegungsmittel, das keinen integrierten Unfallschutz aufweist, sinnvoll.

Ist das Tragen eines Helms beim E-Scooter Pflicht?

Nein, eine E-Scooter Helmpflicht gibt es in Deutschland aktuell nicht.

Die Debatte um die Helmpflicht beim E-Scooter befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase.

Nimmt die Zahl der Unfälle ohne getragenen Helm zukünftig weiter zu, werden sich auch Politiker und Polizeigewerkschaftler für die Einführung einer Helmpflicht einsetzen.

Eine derartige Entwicklung dürfte zwar die Verletzungsquote bei Unfällen senken, könnte aber auch den Umsatz von Händlern oder Verleihfirmen schmälern.

Durch zusätzliche Polizeikontrollen und drohende Verwarnungsgelder ließe dann wohl die Freude am E-Scooter-Fahren ohne Helm erheblich nach.

„In Europa gibt es kein Land, in dem das Tragen eines Helmes bei Fahrrad und E-Scootern Pflicht ist.
Der Mensch hat auch eine Eigenverantwortung bei der Teilnahme im Straßenverkehr“

Die meisten Verleihfirmen für Elektro-Tretroller empfehlen ihren Kunden zwar das Tragen eines Helmes, sprechen sich jedoch gegen die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht aus.

Der Grund dafür sei, dass Kunden, die sich spontan einen E-Scooter leihen möchten, durch eine Helmpflicht nicht abgeschreckt werden sollen.

Bisher komme man aber noch gut ohne polizeiliche Kontrollen und Repressalien aus.

Gibt es von Seiten der Versicherung eine Helmpflicht für E-Scooter?

Für das Fahren eines Elektrorollers besteht in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht.

Verletzt Du Dich bei einem Unfall, trägt Deine Krankenversicherung grundsätzlich die Arztkosten.

Du solltest daher gegebenenfalls bei deiner Versicherung klären, ob Fahrlässigkeit als Grund zum Ausschluss der Versicherungsleistung zählt.

Eine Fahrlässigkeit kann – abhängig von den Maßgaben der jeweiligen Versicherung – beim Fahren ohne Helm vorliegen.

Grobe Fahrlässigkeit, sprich das außer Acht lassen der erforderlichen Sorgfalt, wird von einigen Versicherern als absolutes Ausschlusskriterium für die Versicherungsleistung angesehen.

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Fazit zur Helmpflicht

Zwar besteht für das Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge wie Elektroroller keine gesetzliche Helmpflicht in Deutschland, aus Eigenschutz und Sorgfaltspflicht solltest Du jedoch einen Helm tragen.

Welcher der richtige für Dich ist und welche Unterschiede es bei den einzelnen Modellen gibt, erfährst Du in unserem Beitrag zum E-Scooter Helm.

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Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.