E-Scooter mieten in Hamburg: Elektromobilität in der Hansestadt
Hamburg steht für Weltgewandtheit, Offenheit, Kult-Fußball und den größten Umschlagehafen Europas.
Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – kurz eKFV – im Juni 2019 prägen das Stadtbild in Hamburg außerdem E-Scooter zum Mieten.
Die umweltfreundlichen Roller erweitern das Angebot für den Nahverkehr um eine sinnvolle Alternative.
Dabei orientiert sich die Hansestadt am Vorbild anderer europäischer Großstädte, um sowohl ein geordnetes Stadtbild als auch die allgemeine Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
Die Hamburger Vereinbarung mit E-Scooter-Anbietern
Außer der eKFV gibt es keine gesetzliche Regelungen über den Einsatz und das Anbieten von Elektrotretrollern.
Um ein Überfluten der Straßen mit tausenden Rollern zu verhindern, hat die Stadt eine zusätzliche Vereinbarung mit Sharing-Dienstleistern getroffen.
Dieses steht vor allem unter dem Zeichen der Verkehrssicherheit. Die Abmachung umfasst außerdem:
- Bestimmungen zu Abstell- und Parkflächen
- Angebotsorganisationsregelungen
- Aspekte zu Überwachung und Kontrolle
- Bestimmungen zum Datenaustausch
Auf freiwilliger Basis haben sich die Anbieter der E-Scooter zum Mieten in Hamburg dazu verpflichtet, dass nur innerhalb bestimmter Zonen das Abstellen erlaubt ist.
Verboten ist es in Bereichen mit sehr hoher Fußgängerdichte wie beispielsweise dem Jungfernstieg, auf Flächen in Gewässernähe oder auf Grünflächen.
Außerdem dürfen Sharing-Dienste maximal 1000 E-Roller innerhalb von Ring 2 anbieten.
Den Bezirken ist zudem erlaubt, bei Verstößen gegen die Vereinbarung aktiv zu werden und E-Scooter zum Mieten in Hamburg einzusammeln, wenn diese beispielsweise Rad- oder Gehwege blockieren.
Sharing-Anbieter in der Elbstadt
Mit dem Erlass der eKFV gingen eine Handvoll Sharing-Dienste an den Start, die E-Scooter in Hamburg zum Mieten anbieten.
Gegen eine Mietgebühr kann sich jeder Smartphone-Besitzer einen der Elektrotretroller ganz einfach ausleihen und nach der Benutzung überall im öffentlichen Raum abstellen – mit Ausnahme der verbotenen Zonen.
Zu den Anbietern gehören in der Hansestadt:
Gleich ist bei allen Anbietern für E-Scooter in Hamburg die Zusammensetzung der Leihgebühr.
Unterschiedlich ist, mit wie viel eine Minute Fahrt zu Buche schlägt.
Der Preis für eine Fahrt auf einem der Elektrotretroller setzt sich immer aus einer Aktivierungsgebühr – gebräuchlich ist 1 € – und einer Gebühr pro gefahrener Minute zusammen.
Gezahlt wird in der E-Scooter App des jeweiligen Anbieters.
Dafür muss man entweder eine Kreditkarte hinterlegen oder den Account mit PayPal verknüpfen.
Bei einzelnen Anbietern ist auch die Zahlung mit Apple Pay möglich.
Der Fahrtpreis wird nach dem Abstellen dann automatisch abgebucht.
How to: E-Scooter in Hamburg mieten
Um einen der Elektrotretroller mieten zu können, musst Du ein Smartphone besitzen – ohne ist es nicht möglich.
Im App-Store finden sich dann die Apps der verschiedenen Sharing-Anbieter.
Nach der Erstellung eines Nutzerkontos und der Angabe der bevorzugten Zahlungsweise kann es im Prinzip auch schon mit der ersten Fahrt losgehen.
Zu welchem Sharing-Dienst ein E-Scooter zum Mieten in Hamburg gehört, erkennst Du sowohl an der Farbgebung des Rollers als auch am Anbieternamen, der gut sichtbar am Fahrzeug angebracht ist.
Um wirklich jederzeit jeden Roller einfach fahren zu können, bietet es sich an, die App jeden einzelnen Anbieters bereits auf dem Smartphone zu installieren, bevor man unterwegs ist.
Andernfalls verbraucht der Download das kostbare mobile Datenvolumen.
E-Roller mieten in der Hansestadt
Einfach schnell fortbewegen auf kurzen Strecken, das ist mit einem E-Scooter zum Mieten in Hamburg ganz bequem möglich.
Du hast dabei die Wahl zwischen verschiedensten Anbietern und kannst Dich durch das Angebot testen.
Nimm jetzt Kontakt zu uns auf.
Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.