Alles Wissenswerte zur Straßenzulassung für E-Scooter
Seit dem 17.05.2019 dürfen E-Scooter dank der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EkV) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Dafür benötigst Du allerdings einen E-Scooter mit Straßenzulassung.
Was für diese notwendig ist und was Du sonst noch wissen und beachten solltest, wenn Du mit Deinem Elektroroller unterwegs bist, haben wir Dir hier zusammengefasst.
Voraussetzungen für eine E-Scooter-Straßenzulassung
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einem Elektromotor mit bis zu 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h eine Straßenzulassung erhalten und damit am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Außerdem müssen solche Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein sowie über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen – also eine Vorder- und eine Rückbremse.
Wie bei anderen Fahrzeugen muss auch der E-Scooter eine vollständige Beleuchtung haben, also einen Frontstrahler, eine Schlussleuchte und einen Rückstrahler, außerdem müssen Seitenreflektoren vorhanden sein.
Ein weiteres wichtiges Zubehör-Teil ist eine Klingel oder Glocke, damit Du mit dem leisen Flitzer auf Dich aufmerksam machen kannst.
Versicherungspflicht für E-Scooter mit Straßenzulassung
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlaubt elektrischen Tretrollern zwar die Teilnahme am Straßenverkehr, verpflichtet die Fahrer aber gleichzeitig dazu, eine Haftpflichtversicherung für ihr Gefährt abzuschließen.
Das ist wichtig, denn bei einem Unfall können schnell größere Schadenssummen entstehen, die Dich im schlimmsten Fall finanziell ruinieren können.
Andererseits wird so gewährleistet, dass Geschädigte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Sobald Du also auf öffentlichen Straßen fahren möchtest, musst Du auch eine Haftpflichtversicherung dafür abschließen.
Ausnahme: E-Scooter mit Sitz und Straßenzulassung
E-Scooter sind auch als Modell mit Sitz erhältlich.
Diese nehmen eine Sonderstellung ein, denn durch die vorhandene Sitzmöglichkeit gehören sie nicht zu den Elektrokleinstfahrzeugen – dabei handelt es sich nur um Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge.
Ein solcher E-Scooter gilt je nach Höchstgeschwindigkeit als Leichtmofa (bis 20 km/h), Mofa (bis 25 km/h) oder als Leichtkraftrad (bis 45 km/h).
Für diese Elektroroller ist somit eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, für die schnellsten Modelle sogar ein Führerschein der Klasse AM.
Auch hier sind eine Straßenzulassung sowie eine Versicherung notwendig.
Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h besteht außerdem Helmpflicht.
Wo bekomme ich eine Straßenzulassung für E-Scooter?
Am einfachsten ist es, direkt einen E-Scooter mit Straßenzulassung zu kaufen.
Der Hersteller achtet dabei darauf, dass sein Modell den Richtlinien für eine Zulassung auf deutschen Straßen entspricht:
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Leistung bis 500 Watt
- Lenk- oder Haltestange
- zwei unabhängige Bremsen
- Beleuchtungsanlage und Reflektoren
- Glocke
- Höchstmaße: 70 cm Breite, 140 cm Höhe, 200 cm Länge
- Batteriesicherheit
- Manipulationsschutz
Der Hersteller beantragt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Zulassung ist somit erteilt – als Besitzer musst Du dich nur noch um eine Versicherung kümmern.
Eine ABE erkennst Du normalerweise an einem vorhandenen Typenschild an der Unterseite des Scooters oder am Rahmen.
Dort ist neben dem Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“ auch die Fahrzeugidentifikationsnummer vermerkt.
Besonders bei älteren Modellen kann es sein, dass noch keine ABE vorhanden ist, weil eine Straßenzulassung erst seit Mai 2019 möglich ist.
Hast Du ein solches Modell, kannst du nachträglich eine ABE bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen.
Das kannst Du bei der zuständigen Zulassungsbehörde tun, sofern Dein Elektroroller die obigen Kriterien erfüllt.
Tut er dies nicht, kannst Du nachrüsten, was sich aber unter Umständen preislich nicht lohnt.
Oder Du fragst beim Hersteller an, ob er plant, das entsprechende Modell zukünftig mit ABE auszuliefern und ob er Deinen Roller zurücknehmen und mit Straßenzulassung zurückschicken würde.
Alternativ kannst Du auch Prüfzeugnisse und Gutachten anfordern und Dich selbst um eine Einzelbetriebserlaubnis kümmern.
Welche E-Scooter haben eine Straßenzulassung?
Wenn Du einen Elektroroller kaufst, sollte aus der Beschreibung ersichtlich sein, ob er für den Straßenverkehr zugelassen ist hat oder nicht.
Bei unserem E-Scooter-Berater kannst Du auch nach elektrischen Tretrollern mit Straßenzulassung suchen.
Bist Du im stationären Fachhandel, erkennst Du am Typenschild, ob das Modell zugelassen ist.
Eines der wichtigsten Kriterien für eine Zulassung ist eine vorhandene Lenk- bzw. Haltestange.
Deshalb können E-Scooter und Segways in der Regel eine Straßenzulassung bekommen – Airwheels, elektrische Skateboards und Hoverboards hingegen nicht.
Wann erlischt die Straßenzulassung?
Die Straßenzulassung gilt für die technische Ausstattung Deines E-Scooters in dem Zustand, in dem die Zulassung erteilt wurde.
Wenn Du an dieser Grundausstattung nachträglich etwas veränderst, erlischt die Straßenzulassung automatisch.
Außerdem ist ein Bußgeld in Höhe von 50 € fällig.
Wenn Du mit dem veränderten Elektroroller auch noch den Straßenverkehr gefährdest, riskierst Du eine Geldstrafe von 90 € und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Außerdem ist die Haftpflichtversicherung ohne Straßenzulassung nicht mehr gültig und das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, die entsprechend geahndet wird.
Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
Mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen Fahrer ab 14 Jahren fahren.
Allerdings nur bei eigenen Flitzern, die Verleihfirmen haben es so festgelegt, dass erst Personen ab 18 Jahren einen Elektroroller mieten und damit fahren dürfen.
Wichtig ist auch, dass immer nur eine Person auf einem Elektroroller fahren darf! Bei den meisten Modellen ist mit einer Person auch schon das zulässige Gesamtgewicht ausgereizt.
Aber auch wenn das Gewicht von zwei Personen – zum Beispiel zweier Jugendlicher – unter dem Gewicht bleibt, ist das Fahren zu zweit nicht erlaubt.
Brauche ich einen Führerschein für den E-Scooter mit Straßenzulassung?
Für einen handelsüblichen E-Scooter mit Straßenzulassung braucht Du keinen Führerschein.
Du musst lediglich mindestens 14 Jahre alt sein und sämtliche Voraussetzungen erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Wo darf ich mit dem E-Scooter mit Straßenzulassung fahren?
Als Faustregel kannst Du Dir merken, dass Du mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung überall dort fahren darfst, wo Du auch mit dem Fahrrad fahren würdest.
Das heißt, generell auf Radwegen oder Radfahrstreifen, auch auf Fahrradstraßen darfst Du fahren.
Auf die Fahrbahn darf der Elektro-Scooter nur, wenn es keinen Radweg oder Ähnliches gibt – dann solltest Du Dich aber so weit rechts wie möglich halten. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind verboten, es sei denn, es gibt ein Zusatzschild „E-Scooter frei“.
Achtung: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt nicht für Elektroroller!
Was ist mit dem E-Scooter nicht erlaubt?
Neben der Vorgabe, dass Du mit dem elektrischen Tretroller nicht auf Gehwegen fahren darfst, gibt es noch ein paar weitere Regelungen zu beachten.
Generell darfst Du andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Fußgänger, nicht behindern oder gefährden.
Zwei E-Scooter dürfen zum Beispiel nicht nebeneinander fahren.
Auch rote Ampeln gelten für Dich genau wie für andere Verkehrteilnehmer – gibt es eine Fahrradampel, hältst Du Dich an diese, ansonsten achtest Du auf die Ampel für den fließenden Verkehr, die auch für die Autofahrer gilt.
Und selbstverständlich darfst Du nicht auf die Autobahn fahren – die ist den Großen vorbehalten.
Außerdem darfst Du auf öffentlichen Straßen nicht ohne Straßenzulassung und ohne Versicherung fahren.
Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter mit Straßenzulassung?
Da der E-Scooter maximal 20 km/h schnell fahren darf, um eine Straßenzulassung zu bekommen, ist ein Helm nicht vorgeschrieben.
Wir empfehlen Dir allerdings dringend einen Helm zu tragen, um Dich zu schützen.
Ein Elektroroller sieht relativ unspektakulär aus, die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h kann es aber in sich haben.
Ohne Helm riskierst Du im Ernstfall schwere Kopfverletzungen.
Wie sieht es mit Alkohol und E-Scooter aus?
Der Elektro-Tretroller sieht eher nach eine Spaßfahrzeug aus, aber lass Dich nicht täuschen.
Denn für den kleinen Flitzer mit Straßenzulassung gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer – statt mit dem Auto mit dem E-Scooter zu einer Party und zurück zu fahren ist also keine gute Idee, wenn Alkohol im Spiel ist.
Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog verdeutlicht das:
mehr als 0,0 Promille (unter 21 Jahre / Fahranfänger) |
2 Jahre Probezeitverlängerung
mind. 250 € Bußgeld 1 Punkt in Flensburg |
ab 0,3 Promille (bei Gefährdung des Verkehrs) |
Geld- / Gefängnisstrafe
3 Punkte in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis evtl. Anordnung einer MPU |
ab 0,5 Promille (auch ohne auffälliges Verhalten) |
Bußgeld von 500 – 1500 €
2 Punkte in Flensburg 1-3 Monate Fahrverbot |
ab 1,1 Promille | Entzug der Fahrerlaubnis
variable Geldstrafe nach Tagessätzen / Freiheitsstrafe |
Besonders für Autofahrer kann das Fahren mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss also wirklich empfindliche Strafen bedeuten, denn sie sind nicht auf das Fahren mit dem Elektro-Tretroller beschränkt.
Wenn Du noch keinen Führerschein hast, ist das aber kein Freifahrtschein!
Es kann durchaus negative Auswirkungen darauf haben, wenn Du später einmal Deinen Führerschein machen möchtest.
Im Folgenden werden die beliebtesten Modelle bei Amazon mit Straßenzulassung aufgeführt:
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Was kostet das Fahren ohne Straßenzulassung?
Das Fahren mit einem E-Scooter ohne Straßenzulassung kostet 70 €, allerdings kommen unter Umständen weitere Kosten dazu.
Einen solchen Roller kannst Du nicht versichern, allerdings musst Du laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Deinen E-Scooter mit einer Haftpflichtversicherung absichern, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Fährst Du also ohne Versicherung, kostet es Dich weitere 40 €.
Richtig teuer wird es zudem, wenn Du mit Deinem nicht-zugelassenen und nicht-versicherten Elektro-Tretroller einen Unfall verursachst.
Dann musst Du nämlich nicht nur die Bußgelder für das Fahren ohne Straßenzulassung und ohne Versicherungsschutz bezahlen, sondern auch für den Schaden am Unfallgegner aufkommen.
Das kann je nach Art des Unfalls schnell sehr teuer werden – besonders, wenn Personen verletzt werden.
Nimm jetzt Kontakt zu uns auf.
Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.