Das E-Scooter-Gesetz – Alles was Du wissen musst
Am 17.05.2019 war es soweit: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde nach langem medialen Trommelwirbel vom Bundesrat beschlossen und ist einen Monat später als E-Scooter-Gesetz in Kraft getreten.
Damit wurde nicht nur der Weg für Elektro-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr freigemacht, sondern auch ein wichtiger Grundstein für die zukunftsweisende Mikromobilität gelegt.
Diese soll mittel- und langfristig den motorisierten Individualverkehr in Städten reduzieren und sich als klimafreundliche und flexible Mobilitätsform etablieren.
Was ist das E-Scooter-Gesetz?
Das Gesetz legt die rechtlichen Bestimmungen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fest.
Diese umfassen unter anderem die technischen Spezifika, die ein E-Scooter mindestens oder maximal aufweisen darf.
Darüber hinaus regeln sie die Pflichten des Fahrzeughalters sowie die Frage, wo und von wem die Fahrzeuge überhaupt geführt werden dürfen.
So ist der E-Scooter aufgebaut
Ein E-Scooter ist ein Tretroller, der mit einem Elektromotor für E-Scooter angetrieben wird.
Er weist somit neben den üblichen Bauteilen wie Lenkstange und Trittbrett einen typischen E-Scooter Akku auf.
Laut Gesetz muss der Roller sogenannte fahrdynamische Mindestanforderungen und einige weitere Kriterien erfüllen, um zugelassen zu werden.
Dazu gehören:
- Zwei unabhängige Bremssysteme
- Akustisches Warnsignalanlage (Glocke, Hupe oder Klingel)
- E-Scooter Beleuchtungsanlage: Vorderlicht, Rückstrahler, Blinker und seitliche Reflektoren
- Lenk- oder Haltestange
Zudem gibt es eine Begrenzung bezüglich der Ausstattung des Elektro-Scooters.
So darf der Motor höchstens 500 W (bei selbstbalancierenden Scootern 1.400 W) stark sein und maximal 20 km/h auf den Tacho bringen.
Neben der begrenzten erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ist eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind die Maße auf höchstens 140 x 70 x 200 cm (Höhe x Breite x Länge) und das Eigengewicht des Fahrzeugs auf maximal 55 kg begrenzt.
Straßenverkehr: Das musst Du im neuen E-Scooter Gesetz beachten
E-Scooter dürfen laut Gesetz erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Zudem gibt es klare Regelungen, wo Du ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst:
Ist eine Radverkehrsanlage (Radwege oder Radfahrstreifen) vorhanden, bist Du verpflichtet, diese zu nutzen.
Ist keine vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden – auf Gehwegen hat das Elektro-Fahrzeug somit nichts zu suchen.
Weitere rechtliche Voraussetzungen
Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen wie Rollern oder Mofas gibt es für die Nutzung von Elektro-Scootern laut Gesetz weder Führerschein- noch Helmpflicht.
Auch die Kennzeichenpflicht entfällt, allerdings besteht, wie bei anderen Kraftfahrzeugen die E-Scooter Versicherungspflicht – der Elektro-Roller wird entsprechend mit einer selbstklebenden Versicherungsplakette versehen.
Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug?
Nicht jedes elektrisch betriebene Gefährt ist ein Elektrokleinstfahrzeug. Unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen Fahrzeuge, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h und Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
- Lenk- oder Haltstange
- Maximal 500 W (1400 W bei selbstbalancierenden Fahrzeugen) Motorleistung
Hoverboards, Segways oder E-Skateboards sind zwar ebenso klein und elektrisch betrieben. Sie sind jedoch nicht Gegenstand der neuen Verordnung, da sie schon vorher im Straßenverkehr zugelassen waren. Pedelecs bzw. E-Bikes fallen wiederum in eine andere Fahrzeugklasse.
Warum ist eigentlich der Sitz auf dem Elektro-Roller verboten?
Ist er streng genommen nicht, schließlich gibt es bereits elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sitz – das E-Scooter-Gesetz umfasst allerdings lediglich Regelungen zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sitz sind nach einer EU-Richtlinie (Typgenehmigungsverordnung Nr. 168) bereits seit 2016 zugelassen.
Somit fallen Elektro-Roller ohne Sitz unter das E-Scooter-Gesetz, Fahrzeuge mit Sitz in die Typgenehmigungsverordnung.
E-Scooter Gesetz: Brauche ich einen Führerschein?
Für Fahrzeuge, die unter das E-Scooter Gesetz fallen, benötigst Du keinen Führerschein.
Hier genügt eine Haftpflichtversicherung, um die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten.
E-Roller, die aus dem Gesetz herausfallen, da sie beispielsweise schneller als 20 km/h fahren, sind allerdings etwas anderes.
Je nach Ausstattung und Modell kann es sein, dass Du hier eine Prüfbescheinigung, wie bei einem Mofa, benötigst.
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Wir beraten dich gerne zu verfügbaren Modellen, technischen Spezifikationen, Einsatzbereichen sowie rechtlichen Fragen rund um deinen neuen E-Scooter.