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Die Promillegrenzen beim E-Scooter beachten

E-Scooter Promillegrenzen – Alkoholregelung im Straßenverkehr

Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, darf keinen bis sehr wenig Alkohol vor Fahrtantritt trinken.

Das gilt nicht nur für Auto- und Radfahrer, sondern auch für Fahrer der seit Juni in Deutschland zugelassenen E-Scooter.

Unfallzahlen

Die Unfallzahlen mit E-Scootern sprechen für sich:

Seit der Zulassung im Juni gab es bereits zahlreiche Unfälle mit E-Scootern und allein in München ca. 1.000 Anzeigen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Es gelten Promillegrenzen wie im Pkw

Für E-Scooter-Fahrer sind maximal 0,49 Promille erlaubt –unter 21 Jahren gilt sogar die 0,0-Promillegrenze.

Betrunken E-Scooter gefahren?

Die zuständige Führerscheinstelle kann den Fahrerlaubnisantrag ablehnen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU)  fordern.

Führerscheinstelle reagiert mit strikten Maßnahmen

Auch für Fahrneulinge und Führerscheinanfänger kann das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem E-Scooter mit deftigen Strafen geahndet werden.

So kann die Führerscheinstelle nach einem Verstoß gegen das Alkoholverbot den Fahrerlaubnisantrag eines Führerscheinanfängers ablehnen und stattdessen den Gang zur MPU anordnen.

Unfälle mit E-Scootern häufen sich

Seit der E-Scooter Erlaubnis des Gesetzgebers im Juli 2019 kam es aufgrund der erhöhten Anzahl von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr erwartungsgemäß auch zu einem Anstieg der Unfallzahlen.

So zählte die Polizei in München in diesem Jahr bereits 47 Unfälle mit den E-Scootern.

Bei einem Drittel der Unfälle wurden Menschen schwer verletzt. Ebenso alarmierend waren auch die Unfallzahlen in Köln.

Hier kam es zu verzeichneten 60 E-Scooter-Unfällen.

In vielen Fällen spielte Promillegrenze durch Alkohol eine entscheidende Rolle.

Auch in Österreichs Hauptstadt Wien wurden im ersten Quartal nach der Zulassung der E-Scooter im Straßenverkehr bereits 200 Menschen verletzt.

Krankenkassen schlagen bereits Alarm und bezeichnen die Zulassung der Tretroller aus medizinischer Sicht als „unverantwortlich“.

Welche Verkehrsregeln müssen E-Scooter Fahrer beachten?

Im Straßenverkehr sind Regeln essentiell.

Auch die E-Scooter-Fahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten, um ein gefahrloses Zusammenspiel mit anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

Die wichtigsten Verkehrsregeln sollten auf jeden Fall beachtet werden:

  • Radweg oder Straße nutzen
  • nicht auf dem Fußweg fahren
  • schnellere Radfahrer überholen lassen
  • keine Schlangenlinien fahren
  • stets beide Hände am Lenker halten
  • hintereinander fahren – nicht nebeneinander

Welche Strafen für E-Scooter-Fahrer drohen nach Verstößen?

Werden die genannten Verkehrsregeln von E-Scooter-Fahrern nicht ordnungsgemäß eingehalten, drohen erhebliche Bußgelder und sogar Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg können die Folge von Fehlverhalten sein.

  • Auf dem Gehweg oder nebeneinander fahren (mind. 15 Euro)
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren (10 Euro)
  • Über eine rote Ampel fahren (ab 60 Euro und 1 Punkt)
  • Mit 0,5 Promille oder mehr auf dem E-Scooter fahren
    (mind. 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot)

Wieviel Alkohol darf getrunken werden?

Zur Beantwortung der Frage nach den Promillegrenzen, gibt es maßgebende Regelungen.

Ähnlich wie bei Kraftfahrzeugführern, gelten auch bei den Kleinstfahrzeugen besonders strenge Limitierungen.

Denn Fahranfänger unter 21 Jahren sollten sich nicht mit Alkohol am E-Scooter-Steuer erwischen lassen.

Hier zählt die 0-Promille-Grenze! Wer dagegen handelt, begeht einen sogenannten A-Verstoß.

Die Folge wäre eine Verlängerung der Probezeit sowie der pflichtgemäße Besuch eines Aufbauseminars.

Anders gestaltet sich die Promille-Regelung bei Fahrern, die keinen Führerschein besitzen aber älter als 21 Jahre sind sowie bei Personen, die ihre Probezeit bereits erfolgreich absolviert haben.

Für diese Gruppe gelten die gleichen Bedingungen wie für Autofahrer auch:

Schautafel E-Scooter Pomillegrenzen

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de – Geltende Promillegrenzen beim Fahren von E-Scootern

Ist der Fahrer unauffällig und findet keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer statt, wird zumindest eine kleine Menge Alkohol im Blut noch toleriert.

  • bis 0,49 Promille ohne Auffälligkeiten ⇒ straffrei
  • ab 0,3 Promille bei z.B. Fahren in Schlangenlinien ⇒ Verlust der Fahrerlaubnis
  • ab 1,1 Promille ⇒ Verlust der Fahrerlaubnis
  • ab 1,6 Promille ⇒ Verlust der Fahrerlaubnis & MPU & Abstinenznachweis

Verstöße von Fahranfängern und Jugendlichen ab 14 Jahren wirken sich durchaus auf die Erteilung der ersehnten Fahrerlaubnis aus.

Kann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen?

Die örtlichen Führerscheinstellen der Städte und Landkreise haben bei Alkoholverstößen grundsätzlich die Möglichkeit, den Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis abzulehnen.

Zudem besteht die Gefahr, dass eine MPU angeordnet wird, um die persönlichen Trinkgewohnheiten und die Einstellung zur Teilnahme im Straßenverkehr zu überprüfen.

Auch Abstinenznachweise sind möglich! Das kann auch eintreten, wenn der Betroffene noch gar keinen Führerschein besitzt.

Nur weil die spielerisch anmutenden und stylischen E-Scooter aus dem Fun-Sport Bereich kommen, kann ein Verstoß gegen die Regeln im Straßenverkehr – allen voran die Promillegrenzen – zu weitreichenden und im Einzelfall schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Der verantwortungsvolle Umgang mit den Kleinstfahrzeugen ist ein absolutes Muss für die sichere Teilnahme im Straßenverkehr.